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Strafrecht

Kompetente Betreuung auf diesem Rechtsgebiet

Strafrecht (Steuerstrafrecht)

Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Art und Höhe der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen. Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe bedroht. Durch den internationalen Menschen-rechtsschutz wird die Todesstrafe allerdings immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.

Das materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit (Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich geregelt ist es im Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen nebenstrafrechtlichen, spezialisierten Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).

Zum formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das „Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt (Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz).

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt sein können.

In diesen Bereichen übernehme ich gerne die Verteidigung oder Beratung.

In steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestaltungen können etwaige steuerstrafrechtliche Folgen schnell über-sehen werden. Aus diesem Grund ist die Präventivberatung im Steuerstrafrecht ein integraler Bestandteil meiner Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung.

Aber auch unabhängig davon biete ich kompetente Beratung im Steuerstrafrecht und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren. Das Steuerstrafrecht ist eines der Rechtsgebiete, in welchem eine Mehrfachqualifikation als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer-recht, bestenfalls auch als Steuerberater besonders nützlich ist. In Fällen mit Bezug zum Steuerstrafrecht begleite ich meine Mandanten möglichst frühzeitig, beispielsweise bereits bei der Auseinander-setzung mit der Steuerfahndung oder versuche, drohende steuer-strafrechtliche Verfahren durch eine Selbstanzeige zu verhindern. Dadurch ist es häufig möglich schon während eines Ermittlungs-verfahrens die Streitigkeiten beizulegen und damit ein steuerstrafrechtliches Verfahren vor den Strafgerichten abzuwenden.

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