Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Miet- und Wohneigentumsrecht
Bau-
und Architektenrecht
Arbeitsrecht
Strafrecht
(insbesondere Steuerstrafrecht)
Weitere Rechtsgebiete
1.
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
Prüfung
und Analyse von allgemeinen Vertragsbedingungen auf der Basis des deutschen
Rechts, insbesondere im Hinblick auf Einbe-ziehung der Vertragsbedingungen,
Zahlungsvereinbarungen, Eigen-tumsvorbehalte, sonstige Sicherheitsinstrumente,
Lieferstörungen, Sachmängelhaftung, Verzugsregelungen und Gerichtsstandsverein-barungen
Prüfung
der Wirksamkeit von Vertragsklauseln, Analyse der prak-tischen Durchsetzbarkeit
von vertraglichen Regelungen, Fests-tellung von besonderen Problempunkten,
Beant-wortung von konkreten Fragen, Einziehung
von Forderungen aus vertraglichen Vereinbarungen.
2.
Miet- und Pachtrecht
Das Miet- und Pachtrecht betrifft Verträge, die die Überlassung
von Sachen gegen Entgelt betreffen. Das Pachtrecht gestattet dem Pächter
neben dem Gebrauch der Sache auch die Nutzung der Erträge (z.B. Wolle,
Milch, Obst) in der Pachtzeit. Beispiele von Rechtsproblemen in dieser
Rubrik sind: Miete, Mietminderung, Kündigung, Eigenbedarf, Wohnraummiete,
Gewerberaummiete, Pacht, Pachtrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung,
Ne-benkosten, Schönheitsreparaturen, Endrenovierung, Renovierung,
Nach-mieter, Mietvertrag, Wohnfläche, Vermieterwechsel, Schim-mel,
Miethöhe, Untermiete, Haustiere etc. Sollten Fragen und Probleme
in dieser Hinsicht bestehen, so kann ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur
Seite stehen.
3.
Bau– und Architektenrecht
Bau- und Architektenrecht umfasst die Gesamtheit der für
die Bebauung von Grundstücken gültigen Vorschriften. Die Vorschriften
können sowohl aus dem Privatrecht bzw. BGB als auch aus dem öffentlichen
Recht kommen. Herr Rechtsanwalt Brunken berät Sie gerne im privaten
Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure sowie im Rahmen
der Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
4.
Arbeitsrecht
Ich berate meine Mandanten auf allen Gebieten des individuellen
und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Vertragsge-staltung,
bei der Vertragsbeendigung bzw. der Auflösung von Anstellungs-verhältnissen
und der Formulierung von Aufhebungs-verträgen sowie bei arbeitsgerichtlichen
Auseinandersetzungen.
Das
deutsche Arbeitsrecht gliedert sich in folgende Unterbereiche:
Individualarbeitsrecht
Arbeitsvertrag
Zustandekommen
Pflichten des
Arbeitgebers/des Arbeitnehmers
Störungen
Beendigung /
meist Kündigung
Kollektives Arbeitsrecht
Tarifvertragsrecht
Betriebsverfassungsrecht
sowie
Personalvertretungsrecht
Mitbestimmungsrecht
(regelt Beteiligung der Arbeitnehmer am Aufsichtsrat)
Arbeitskampfrecht
Streik (Warnstreik,
Schwerpunktstreik)
Aussperrung
5. Strafrecht (Steuerstrafrecht)
Das Strafrecht ist ein methodisch selbständiger Teil des
öffentlichen Rechts, in welchem für schuldhaft begangenes Unrecht
teils schwerwiegende staatliche Sanktionen vorgesehen sind. Art und Höhe
der Sanktionen sind in den einzelnen Staaten unterschiedlich und folgen
keiner einheitlichen Terminologie; meist sind jedoch für Verbrechen
Freiheitsstrafen und für leichtere Vergehen Geldstrafen vorgesehen.
Kapitalverbrechen wie Mord sind in einigen Staaten mit der Todesstrafe
bedroht. Durch den internationalen Menschen-rechtsschutz wird die Todesstrafe
allerdings immer mehr von der lebenslangen Freiheitsstrafe abgelöst.
Das
materielle Strafrecht beschreibt die Voraussetzungen der Strafbarkeit
(Tatbestand) und deren Rechtsfolgen. Gesetzlich gere-gelt ist es im
Strafgesetzbuch (StGB) und in zahlreichen neben-strafrechtlichen, spezialisierten
Bestimmungen (zum Beispiel im Außenwirtschaftsgesetz oder im Arzneimittelgesetz).
Zum
formellen Strafrecht gehört das Strafverfahrensrecht, welches das
„Wie“ der Durchsetzung des materiellen Strafrechts beschreibt
(Rechtsquellen hierfür sind vor allem die Strafprozessordnung und
das Gerichtsverfassungsgesetz).
Das
Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört zum Strafrecht im weiteren
Sinn, weil es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich
ist. Die Sanktionen sind meist Bußgelder, die in der Regel deutlich
unterhalb von Geldstrafen bleiben und durch einen Katalog pauschal festgesetzt
sein können.
In
diesen Bereichen übernehme ich gerne die Verteidigung oder Beratung
In
steuerrechtlichen Angelegenheiten ist der Bürger dem Strafrecht
besonders nahe. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Gestal-tungen
können etwaige steuerstrafrechtliche Folgen schnell über-sehen
werden. Aus diesem Grund ist die Präventivberatung im Steuerstrafrecht
ein integraler Bestandteil meiner Beratungstätigkeit auf dem Gebiet
der Steuerveranlagung und der Steuergestaltung.
Aber
auch unabhängig davon biete ich kompetente Beratung im Steuerstrafrecht
und Unterstützung bei Steuerstrafverfahren. Das Steuerstrafrecht
ist eines der Rechtsgebiete, in welchem eine Mehrfachqualifikation als
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer-recht, bestenfalls auch
als Steuerberater besonders nützlich ist. In Fällen mit Bezug
zum Steuerstrafrecht begleite ich meine Mandanten möglichst frühzeitig,
beispielsweise bereits bei der Auseinander-setzung mit der Steuerfahndung
oder versuche, drohende steuer-strafrechtliche Verfahren durch eine
Selbstanzeige zu verhindern. Dadurch ist es häufig möglich
schon während eines Ermittlungs-verfahrens die Streitigkeiten beizulegen
und damit ein steuerstrafrechtliches Verfahren vor den Strafgerichten
abzu-wenden.
6.
Weitere Rechtsgebiete
Aufgrund eines weiten Kooperationsnetzwerks mit angesehenen Kanzleien
kann ich Ihnen für andere Rechtsgebiete einen Kollegen oder Fachanwalt
mit entsprechendem Schwerpunkt empfehlen, der Sie auf seinem Rechtsgebiet
ebenfalls qualifiziert und mit hoher Fachkompetenz betreut.
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